Mit 20. Mai 2023 ist die Auslese der OBFCM-Daten im Rahmen der §57a-Überprüfung verpflichtend. Der Betrieb benötigt dazu lediglich ein geeignetes OBD-Auslesegerät, in der Regel ist das der Diagnosetester. Sollte das Upgrade des Testers nicht möglich sein, gibt es von der Tiroler Firma ABM Autoschlüssel (https://www.abm-schluessel.at/software-avc) eine einfache und kostengünstige Softwarelösung für Windows-Betriebssysteme. Mehr Details zum Thema OBFCM Auslese unter https://autoundwirtschaft.at/news/39952-was-braucht-s-fur-obfcm.