Die Behörden (Bezirkshauptmannschaften, Polizeidirektionen, usw.) beziehen die Plaketten weiterhin bei den Plakettenherstellern. Die Bestellung erfolgt über die ZBD. Der Einstieg erfolgt über den Portalverbund (Portal Austria). Die Begutachtungsstellen beziehen ihre Plaketten wie bisher von den Behörden.
Beschädigte, verlochte, verlorene oder gestohlene Plaketten werden in der ZBD durch den Plakettenbesitzer markiert und wie bisher für die Revision abgelegt. Bei gestohlenen Plaketten muss wie bisher eine polizeiliche Diebstahlsmeldung erfolgen.
Laut 31 KFG Novelle §57c dürfen ab 1.1.2015 nur mehr Plaketten ausgegeben werden, die in der ZBD erfasst sind!
Für die Anbindung ist ein Internetzugang erforderlich.
Die Behörden (Bezirkshauptmannschaften, Polizeidirektionen, usw.) verbinden sich mit der ZBD über den Portalverbund (Portal Austria). Für Begutachtungsstellen sind keine lokalen Installationen notwendig , es muss lediglich ein Begutachtungsprogramm vorhanden sein.